Kundeninformation

Wichtige Information zur Erstellung von Abgabebelegen für Betäubungsmittel

Liebe Kundinnen und Kunden der WDT!

Mit Änderung der Betäubungsmittelbinnenhandelsverordnung (BtMBinHV) im Dezember 2022 wurde festgelegt, dass Abgabebelege gemäß §2 BtMBinHV für Betäubungsmittel ausschließlich elektronisch zu erstellen sind. Für Sie als Tierärzte, die nicht der Erlaubnispflicht nach §3 des Betäubungsmittelgesetztes unterliegen, wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.Dezember 2023 eingeräumt, d.h. bis zu diesem Datum dürfen Sie weiterhin papierbasierte Abgabebelege nutzen.

Sollten Sie ab dem 01.01.2024 Abgabelege ausstellen müssen (z.B. für die Retoure eines Betäubungsmittels an uns), müssen Sie für die Erstellung des Abgabebelegs das internetgestützte Formularserver-Belegverfahren des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) benutzen.

Für die Teilnahme an diesem Verfahren müssen Sie sich einmalig beim BfArM anmelden.

Dies ist denkbar einfach!

Hierfür reicht ein formloser Antrag an das BfArM per:
• FAX (+49 (0)228 99 10 307-3653)
• Post (BfArM, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 in D-53175 Bonn) oder
• E-Mail (abgabebelege@bfarm.de)


Folgende Angaben werden dazu benötigt:
• Ihr Name bzw. der Praxis-/Firmenname
• Straße, Postleitzahl, Ort
• Ihre BtM-Nummer und
• Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Das BfArM wird Ihnen dann innerhalb von 1 bis 2 Wochen Ihre Zugangsdaten zusenden. Sobald Sie den Zugang aktiviert haben, können Sie das internetgestützten Formularserver-Belegverfahren nutzen.

Zugang hier aktivieren

Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen hier für Sie zusammengestellt oder besuchen Sie hierfür die entsprechende Seite des BfArMs

Mit freundlichen Grüßen
Ihre WDT