Die Registrierpflicht kommt – sind Sie bereit?
Für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 576/2013 haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die
obersten Landesbehörden der Bundesländer festgelegt, dass die Registrierung der Tierärztinnen und Tierärzte im Erfassungssystem der Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfolgen muss. Das dazugehörige Modul „Heimtier-Datenbank“ wird ab dem 01.07.2020 in den Realbetrieb gehen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Informationen zur Registrierpflicht in der HI-Tier Datenbank
Jetzt bestellen!
Hier geht es zu den Heimtierausweisen.