Fragen & Antworten zur WDT-Mitgliedschaft
Wer kann bei der WDT Mitglied werden?
Alle Tierärztinnen und Tierärzte – unabhängig davon, ob sie selbstständig, angestellt oder derzeit nicht berufstätig sind.
Welche Möglichkeiten der Mitgliedschaft gibt es bei mehreren Praxisinhabern?
Möglichkeit 1: Jeder Teilhaber wird Mitglied
Möglichkeit 2: Die Praxis wird Mitglied
Gibt es eine Altersbegrenzung für die Mitgliedschaft bei der WDT?
Nein. Eine Altersbegrenzung für die Mitgliedschaft gibt es nicht.
Die Mitgliedschaft ist unabhängig von der Berufstätigkeit und kann auch im Ruhestand fortbestehen.
Erwerb von Anteilen
Ein (Mitgliedschafts-)Anteil ist vollständig aufgefüllt, sobald 600,– € eingezahlt wurden.
Um Mitglied zu werden, muss mindestens ein Geschäftsanteil erworben werden.
Der Gegenwert eines Geschäftsanteils entspricht 600 € und bildet das sogenannte Geschäftsguthaben.
Der erste Anteil für den Erwerb der WDT-Mitgliedschaft
Ihr erster Anteil erfordert eine anfängliche Mindesteinlage von 300,– € (50 %).
Sobald Ihr erster Anteil mit 600,– € gedeckt ist, können Sie weitere Anteile erstehen.
Ab dem zweiten Anteil
Für alle weiteren Anteile ist nur noch eine anfängliche Mindesteinlage von 60,– € erforderlich (10 %).
Auch hier können Sie weitere Anteile erst erstehen, sobald der zuvor erstandene Anteil mit 600,–€ voll einbezahlt ist.
Wie viele Anteile können erstanden werden?
Sie müssen mindestens 1 Anteil (erforderlich für die WDT-Mitgliedschaft) und können maximal 33 Anteile erstehen.
Es ergibt sich daraus eine maximale Anlagenhöhe von 19.800,– €.
ACHTUNG: Bis zum 31.12.2026 ist die Maximalbeteiligung auf 166 Anteile erhöht. Es ergibt sich dadurch die einmalige Chance Ihre Anlagenhöhe auf bis zu 99.600,– € zu erhöhen!
Nein. Eine Mindestlaufzeit für die Einlage gibt es nicht. Es sind nur die Kündigungsfristen aus der Satzung zu berücksichtigen.
Alles zur Dividende
Auf was wird die Dividende berechnet?
Auf die eingezahlte Gesamteinlage jedes vollen Quartals des vorherigen Jahres.
Erstehen Sie z. B. Anteile im August 2024, bekommen Sie im Sommer 2025 eine anteilige Dividende für das 4. Quartal 2024 ausgezahlt.
Wann wird die Dividende auf das vergangene Jahr ausgezahlt?
Nachdem die Vertreterversammlung im Juni die Dividende festgelegt hat, findet die Auszahlung im Juli statt.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr zuletzt erstandener Anteil noch nicht voll mit 600,– € gedeckt ist, wird die Dividende auf diesen Anteil eingezahlt, bis die 600,– € erreicht sind.
An wen wird die Dividende ausgezahlt?
An den Anteilseigner, also entweder der/die Tierarzt/Tierärztin oder die Praxis/Klinik
Wohin wird die Dividende ausgezahlt?
Auf die mitgeteilte Bankverbindung auf der Beitrittserklärung
Welche Unterlagen werden dem Kunden bei Interesse an einer Mitgliedschaft ausgehändigt?
Die Satzung der WDT und eine WDT-Beitrittserklärung mit einmaligem SEPA-Mandat
Vorteile im Überblick
Welche persönlichen Vorteile habe ich als Tierarzt?
- Geldanlage, die eine jährliche Dividende einbringt
- Anteilnahme an einem deutschen tiermedizinischen Unternehmen
- Möglichkeit, in die Vertreterversammlung gewählt zu werden und bei Entscheidungen der WDT mitzusprechen
Welche geschäftlichen Vorteile hat die Praxis/Klinik?
- Skonto = Zahlung via SEPA-Mandat 2% Skonto, via Überweisung 1% Skonto
- Teilnahme am WDT-Bonussystem mit gestaffelter Rückvergütung
Außerdem:
- Verlängerte Neugründerkonditionen und Valuta
- Kostenlose Tierarzt24-Partnerschaft
Ihre ausgefüllte Beitrittserklärung.
Downloaden Sie die Beitrittserklärung hier oder wenden Sie sich an Ihren zuständigen Außendienst.
Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
WDT e.G.
Mitgliederwesen
Postfach 14 12 07
30827 Garbsen
Kündigung – Was Sie wissen müssen
Wie lange dauert die Kündigungsfrist?
- 23 Monate zum Jahresende bei Berufsausübung
- 3 Monate zum Jahresende bei Bezug von (Teil-)Rente
Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag?
Bei Kündigung wird der komplett eingezahlte Betrag ausgezahlt.