WDT-Mitglied werden
Sie möchten WDT-Mitglied werden? Folgen Sie einfach den 5 Schritten.
Bitte beachten Sie, dass eine WDT-Mitgliedschaft nur für Tierärztinnen und Tierärzte möglich ist.
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Hier finden Sie die Beitrittserklärung, die Übertragungserklärung sowie die aktuelle Fassung unserer Satzung.
Voraussetzungen für eine WDT-Mitgliedschaft
Voraussetzungen für eine WDT-Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der WDT ist an den Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil in Höhe von 600 € gekoppelt. Von diesem Betrag sind 50 % (300 €) sofort einzuzahlen. Über die Fälligkeit weiterer Einzahlungen auf den Geschäftsanteil beschließt die Vertreterversammlung. Wenn Sie sich zum Beitritt in die WDT entschlossen haben, bitten wir um Zahlung von 300 € durch Lastschrifterklärung auf der Beitrittserklärung oder durch Überweisung. Selbstverständlich können auf den Geschäftsanteil auch mehr als 300 € sofort eingezahlt werden. Der Erwerb weiterer Anteile ist möglich, setzt jedoch voraus, dass vorhandene Geschäftsanteile voll eingezahlt sind.
Die Satzung der WDT bildet die rechtliche Grundlage für die. Bitte senden Sie uns die Beitrittserklärung im Original, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post zu. Ein Online-Versand ist aktuell leider nicht möglich.
Die WDT darf den Tierarzt gemäß § 47 Abs. 1a Arzneimittelgesetz erst dann mit Arzneimitteln beliefern, wenn ihr eine Bescheinigung, nach Möglichkeit beglaubigt, der zuständigen Überwachungsbehörde vorliegt, die eine Anzeige nach § 67 AMG bestätigt. Sofern dies noch nicht geschehen ist, bitten wir um Übersendung.
Bitte beachten Sie, dass eine WDT-Mitgliedschaft nur für Tierärzte möglich ist.
Alle Weiteren Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Ansprechpartnerin WDT-Mitgliedschaft